Codex

Mein Beratungsverständnis

In meinem Beratungsverständnis fühle ich mich dem Beratungscodex des bso® verpflichtet.

Kompetenz

Berater/innen bso® verfügen über eine Beratungsausbildung, welche die vom Berufsverband geforderten Qualitätskriterien erfüllt.
Berater/innen bso® absolvieren regelmässig fachliche Weiterbildungen und entwickeln ihre Beratungskompetenz permanent weiter.

 

Berufsethik

Berater/innen bso® halten sich an die Berufsethik bso: unbedingte Achtung des Menschen, Transparenz, Rollenklarheit, Respektierung der Persönlichkeitsgrenzen, Selbstverantwortung und Entscheidungsfreiheit der Klienten, Verschwiegenheit.

 

Reflexion

Berater/innen bso® nehmen regelmässig an Intervisionsgruppen und/oder Kontrollsupervisionen teil, in denen die Beratungsprozesse und das eigene Handeln mit Fachpersonen reflektiert und optimiert werden.

 

Transparenz

Berater/innen bso® verfügen über eigene Beratungskonzepte und können ihr Handeln erläutern und fachlich begründen.

 

Systematisches, methodisches Vorgehen

Berater/innen bso® achten auf einen mit den Auftraggebenden sorgfältig geklärten und formulierten Auftrag, vereinbaren überprüfbare Ziele und gestalten den Beratungsprozess nach fachlich-methodischen Kriterien. Sie werten das Beratungsgeschehen zusammen mit den Kund/innen aus.

 

Qualitätssicherung

Berater/innen bso® nehmen am verbandsinternen Qualitätssicherungs- und Qualitätsentwicklungssystem teil.

 

Ombudsstelle

Berater/innen bso® weisen die Auftraggebenden ausdrücklich auf die Möglichkeit hin, bei nicht selbst lösbaren Konflikten oder Beschwerden, die das Beratungsverhältnis betreffen, die kostenlose Ombudsstelle des bso zu beanspruchen.

Mein methodischer Ansatz und Grundsätze meiner Arbeit als Klärungshelfer

Ziel jeder (Konflikt-) Klärung ist es, eine Basis für sach- und situationsgerechte Lösungen zu schaffen, die von den Menschen akzeptiert und getragen ist und damit Zusammenarbeit und Miteinander zu stärken. Um eine tragfähige Vereinbarung zu erreichen (und damit neues Vertrauen) ist es notwendig, bestehende Konflikte und Verletzungen anzusprechen und zu klären (zu verstehen wie es dazu kam und welche Dynamik sich daraus ergab).

Mit der Klärungshilfe nutze ich eine besonders effektive Methode der Mediation, die schwierige Gefühle zunächst fokussiert und besprechbar macht. Erst so entsteht die  Klarheit, auf deren Basis tragfähige Lösungen möglich sind.

Leitgedanken der Klärungshilfe: 

„Vergangenheit verstehen – Gegenwart klären – Zukunft planen“

„Wahrheit und Klarheit vor Schönheit“

 

Wahrheit vor Schönheit – Klärung vor Lösung

Klärungshilfe ist ein klar strukturierter Prozess, der auf Klarheit und Wahrheit zielt. Es geht zunächst darum, Hintergründe und Ursachen von Konflikten zu verstehen, die Auswirkungen auf die gegenwärtige Zusammenarbeit zu klären und dann erst Massnahmen für die Zukunft gemeinsam zu vereinbaren. Klarheit vor Schönheit.

 

Freiwilligkeit

Keine Freiwilligkeit notwendig – die Führungkraft ist verantwortlich für die Konfliktbearbeitung (Fürsorgepflicht, OR Art. 328) und muss eine Klärung anordnen können. Hingegen ist die Äusserung im Klärungsprozess und die aktive Mitarbeit dort freiwillig.

 

Keine Einzelgespräche im Vorfeld

Keine Einzelgespräche im Vorfeld – wir unterstützen alle Beteiligten darin, ihre Sicht auf den Konflikt im Beisein aller zu schildern. So fördern wir eine transparente Kommunikation – auch als Grundlage einer weiteren Zusammenarbeit – und sichern unsere Allparteilichkeit als Klärungshelfer.

 

Allparteilichkeit – oder die Rolle des Klärungshelfers

Als Klärungshelfer initiieren wir den Dialog zwischen den Konfliktparteien. Allparteilichkeit ist unsere innere Haltung. Unsere Rolle ist es, die Konfliktparteien zu hören, zu verstehen und die verschiedenen Konfliktstränge zu entwirren. Wir unterstützen alle Beteiligten gleichermassen dabei, das auszudrücken, was aufgrund verhärteter Fronten beim anderen kein Gehör mehr findet. So schaffen wir Klärung und damit die Voraussetzung für angemessene, stimmige Entscheidungen und Lösungen.

 

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